Mietschulden sind vor allem für den Vermieter ärgerlich. Er muss auf sein Geld warten oder sogar bangen, dass er es gar nicht mehr erhält. Die finanziellen Einbußen können sich innerhalb weniger Monate schnell anhäufen, sodass ein echtes Loch in der Haushaltskasse entsteht. Vermieter sollten ihre Mieter deswegen mit Bedacht auswählen.
Nach Schufa-Selbstauskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fragen
Wenn ein neuer Mieter einzieht, ist oft nur schwer erkennbar, ob er verlässlich seine Zahlungen leistet oder ob er es damit nicht so genau nimmt. Vermieter können den Bewerbern schließlich schlecht hinter die Stirn schauen, dennoch müssen sie sich nicht allein auf ihr Bauchgefühl verlassen. Es gibt zumindest zwei Möglichkeiten, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsbereitschaft eines Mieters zu überprüfen:
- Schufa-Selbstauskunft: Vermieter können Bewerber darum bitten, ihnen eine Schufa-Selbstauskunft vorzulegen. Die Schufa bietet dafür ein spezielles Dokument an, das extra für den Abschluss von Mietverträgen entworfen wurde. Daraus wird ersichtlich, ob der Mieter negative Einträge hat. Die würden zum Beispiel vorliegen, wenn er Schulden angehäuft und sie nicht bezahlt hat.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Sie wird vom vorherigen Vermieter ausgestellt. Darin kann er bestätigen, dass der Mieter stets pünktlich seine Miete bezahlt und keine Schulden hat. Rechtlich hat ein solches Schreiben keine Aussagekraft. Es kann aber dennoch eine Beruhigung sein.
Die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers abfragen
In jedem Fall sollten sich Vermieter davon überzeugen, ob Bewerber für eine Wohnung oder ein Haus überhaupt finanziell in der Lage sind, regelmäßig die Miete zu zahlen. Deswegen sollte unbedingt ein Nachweis über das Einkommen erbeten werden. Meist wird nach drei Gehaltsbescheinigungen gefragt. Selbstständige können Steuerbescheide, Kontoauszüge oder Gewinn-Verlust-Ermittlungen der letzten drei Monate vorlegen. Üblicherweise wird dazu geraten, dass die Miete der Wohnung nicht höher als ein Drittel des Nettoeinkommens sein soll. Wie sinnvoll diese Regelung ist, hängt aber auch immer vom jeweiligen Einkommen des Bewerbers ab. Wenn jemand 5.000 Euro netto im Monat zur Verfügung hat, wird er vermutlich auch noch gut leben können, wenn die Hälfte seines Einkommens für die Miete verbraucht wird. Hierbei handelt es sich also eher um eine grobe Richtlinie.
Mögliche Maßnahmen bei Zahlungsverzug
Nicht immer zahlen Mieter ihre Miete aus Absicht nicht. Vielleicht haben sie es einfach nur vergessen oder nicht bemerkt, dass ihr Konto nicht ausreichend gedeckt ist. Eine freundliche Erinnerung per Post mit einem Zahlungsziel löst das Problem vielleicht bereits. Wenn der Mieter unangenehm berührt ist, weil er vergessen hat zu zahlen, wird er es in Zukunft vielleicht umso pünktlicher tun. Leider ist das nicht immer der Fall. Dann kann folgendermaßen vorgegangen werden:
- Gegebenenfalls lässt sich in einem persönlichen Gespräch der Sachverhalt klären. Wenn der Mieter in ein finanzielle Bredouille geraten ist, aber alles dafür tun möchte, dort wieder herauszugelangen, ist er vielleicht zu einer Ratenzahlung bereit.
- Wenn keine Zahlungsbereitschaft erkennbar ist, sollte eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Dabei sollten sich Vermieter unbedingt an die geltenden rechtlichen Vorschriften halten.
- Wenn der Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Verzug ist, kann die Kündigung ausgesprochen werden.
- Um nach der Kündigung an das Geld zu kommen, kann man als Vermieter Mietinkasso beauftragen. Das kümmert sich dann um die Eintreibung der ausstehenden Zahlung.
- Falls sich der Mieter weigert, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen, muss ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das mündet im schlimmsten Fall in einer Räumungsklage.
Nicht immer muss es so weit kommen. Vermieter können sich vieles erleichtern, wenn sie dem Mieter wohlwollend gegenübertreten und sie über mögliche Unterstützung vom Staat informieren. Wer seinen Job verliert oder plötzlich deutlich weniger verdient, hat unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Wohngeld. Vermieter sollten ihre Mieter in einem freundlichen Gespräch darauf hinweisen. Schließlich kommt es beiden Seiten zugute, wenn eine Lösung gefunden wird.