Welche Schäden werden durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt?

Bei einer Gebäudeversicherung geht es tatsächlich um bestimmte Schäden an Gebäuden. Oft wird die Gebäudeversicherung als „Wohngebäudeversicherung“ bezeichnet.

Viele Menschen im Ahrtal, die 2021 enorme Flutschäden an ihren Häusern und Betriebsstätten verzeichnen mussten, hatten keine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Wer aus Kostengründen auf wichtige Versicherungen verzichtet hatte, steht jetzt oft vor dem Ruin.

Warum sind Gebäudeversicherungen wichtig?

Schäden an Wohngebäuden oder Betriebsstätten gehen meist ins Geld. Die Wiederherstellungskosten sind oft enorm. Sie gehen schnell in die Zehntausende. Eine Gebäudeversicherung als „Wiederaufbauversicherung“ zu bezeichnen, trifft den Kern.

Solche Versicherungen sichern Schäden am Immobilieneigentum der Versicherten ab. Es handelt sich dabei meist um Ein- oder Mehrfamilienhäuser, aber auch Gewerbebetriebe, Fabrikhallen oder andere feste Gebäude. Versichert ist das Gemäuer, das auch als Gebäudehülle bezeichnet wird. Außerdem sind alle fest verbauten Gebäudeteile mit versichert.

Das umfasst beispielsweise gemauerte Nebengebäude, Garagen, Fenster und Türen, Treppenaufgänge oder fest verbaute technische Installationen innerhalb der Gebäudehülle. Dazu gehören beispielsweise Heizungsanlagen, fest verlegte Holzfußböden oder Fliesen und die fest eingebaute Badewanne. Bewegliches Mobiliar unterliegt hingegen der Hausratversicherung.

Welche Schäden sind durch Gebäudeversicherungen abgesichert?

Angesichts der Flutschäden im Ahrtal und anderswo wird ersichtlich, dass der Klimawandel einen der größten Gefahrenpunkte der Zukunft bedeuten wird. Schwerregen-Ereignisse, Überflutungen, Brandschäden durch Blitzeinschläge und Orkanschäden an Gebäuden werden aller Wahrscheinlichkeit nach gehäufter auftreten.

Betroffen sind von diesen Ereignissen vor allem Wohngebäude, deren Fassaden und Dächer. Orkan- oder Flutschäden können immense Wiederherstellungskosten aufwerfen. Oftmals müssen stark geschädigte Gebäude ganz oder teilweise abgerissen und neu aufgebaut werden. Für die Kosten steht die Wohngebäudeversicherung ein.

Obwohl in vielen Bundesländern bereits eine Rauchmelder-Pflicht in Wohnräumen besteht und entsprechend auch Fluchtwege gekennzeichnet werden müssen, treten immer wieder nicht signalisierte Vollbrände auf. Oft werden die Brandherde zu spät bemerkt. Sofern ein funktionsfähiger Rauchmelder vorhanden war, reguliert die Gebäudeversicherung auch Brandschäden, die durch offenes Feuer entstanden sind.

Wenn ein Immobilieneigentümer aber trotz bestehender gesetzlicher Rauchmelder-Pflicht keinen funktionstüchtigen Rauchmelder installiert hatte, bleibt er auf den Kosten für die Schadensregulierung sitzen.

In jüngerer Zeit machten Fälle auf sich aufmerksam, in denen Wohnhäuser explodierten. Oft konnten von den Ermittlern Manipulationen an der Gasleitung nachgewiesen werden – manchmal zur Verdeckung einer Straftat. Bei Explosionen oder Implosionen übernimmt die Gebäudeversicherung alle Kosten, die am Gebäude selbst entstehen.

Das gilt aber nur, wenn ein Leck in der Gasheizungsanlagen als Ursache der Explosion ermittelt wird. Technische Defekte an Heizzentralen oder Gasleitungen verursachen heftige Schäden am betroffenen Gebäude. Die immensen Instandsetzungskosten könnten die Betroffenen ohne den Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung gar nicht stemmen.

Weiterhin wird die Gebäudeversicherung benötigt, wenn Rohrbrüche oder Frostschäden zu erheblichen Beschädigungen durch ausgetretenes Leitungswasser führen. Das Problem bei solchen Vorkommnissen ist, dass sie oft erst spät bemerkt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind große Wassermengen ausgetreten und haben Gebäudeteile durchfeuchtet. Die Instandsetzungskosten spiegeln den erheblichen Aufwand, mit dem das Gebäude wieder bewohnbar gemacht wird.

Ab wann treten Gebäudeversicherungen in Schadensfällen ein?

Zu unterscheiden sind Bestandsgebäude und Neubauten. Interessant ist: Bereits der Rohbau eines Gebäudes kann mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden. Der Grund: Viele Neubauten müssen mit einem Darlehen finanziert werden. Die meisten Banken sichern dieses mit der Forderung nach einer Wohngebäudeversicherung ab. Doch es macht Sinn, bereits vor Baubeginn eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Diese beinhaltet bei verschiedenen Versicherern eine Feuerrohbauversicherung.

Seitens der Versicherungen ist die Absicherung von Rohbauten ein Sonderservice. Normalerweise tritt die Gebäudeversicherung nicht für Schäden an unfertigen Gebäuden ein. Diese obliegen einer Bauleistungsversicherung. Ein fertiger Rohbau hingegen kann Gegenstand einer Wohngebäudeversicherung werden. Der Versicherte verpflichtet sich im Gegenzug, mindestens eine Versicherungsperiode – also die gesamte Laufzeit der Versicherung lang – bei dieser Versicherung zu bleiben.

Die Deckung von Unkosten durch Gebäudeschäden gilt ab der laufenden Versicherungsperiode. Abgedeckt sind somit alle Brandschäden, alle Trinkwasser- und Flutschäden, Schäden durch Sturmschäden ab Windstärken um 8, Hagelschäden, Gebäudeschäden durch Blitzeinschläge sowie Schäden durch Implosionen und Explosionen. Abgedeckt sind die Schadensbeseitigung bzw. der komplette Wiederaufbau der beschädigten Gebäude.

Welche Leistungen sollten inkludiert sein?

Viele Menschen schauen beim Abschluss einer Versicherung auf den Preis. Der Blick auf die gebotenen Leistungen wäre aber der klügere. Fachleute benennen folgende Leistungen, die bei einer Wohngebäudeversicherung enthalten sein sollten:

  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind
  • Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte
  • Schäden durch defekte Wasserleitungen auf dem Grundstück
  • Überspannungsschäden
  • Abbruch- und Aufräumkosten
  • Entsorgungskosten
  • Mehrkosten, die behördlichen Auflagen geschuldet sind
  • sowie die Dekontamination verseuchten Erdreichs.

Angeraten wird auch ein Unterversicherungsverzicht. Dieser sorgt dafür, dass auch Schäden an unterversicherten Gebäuden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme übernommen werden. Gewöhnlich werden bei einer festgestellten Unterversicherung nur anteilige Schadensregulierungen vorgenommen.

Wichtig ist auch, dass Gebäudeversicherungen keine Schadensregulierung übernehmen, wenn Hochwasser oder Starkregen, Wasser-Rückstau, Lawinen und Erdrutsche Verursacher sind. Dabei handelt es sich um Elementarschäden, die einer anderen Versicherung bedürfen. Elementarschutzversicherungen sind aber ziemlich teuer – vor allem in Regionen, die regelmäßig von solchen Geschehnissen betroffen sind. Vielfach bleiben die Geschädigten auf den enormen Kosten durch Elementarschäden sitzen.

Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung

Es lohnt sich, bezüglich der Kosten und Leistungen von Gebäudeversicherungen einen Vergleich vorzunehmen. Hinter diesem Link finden sich diverse Gebäudeversicherungen im Vergleich. Preis und Leistungen sollten im Einklang miteinander stehen.

Versicherungsberater raten zu Tarifen, die einen Selbstbehalt von 250 Euro beinhalten. Der Grund: Viele Schäden sind Klein-Schäden. Bei einem Selbstbehalt in dieser Höhe kommt der Geschädigte für solche Schadenssummen selbst auf. Er profitiert aber von niedrigeren Versicherungsprämien.

Fazit

Wer ein Gebäude besitzt, tut gut daran, eine leistungsstarke Gebäudeversicherung abzuschließen. Die Grundzüge der Policen ähneln sich in vielen. Interessant sind die gebotenen Zusatzleistungen. Hier finden sich interessante Unterschiede. Einige Elementarschäden sind beispielsweise bei manchen Gebäudeversicherungen gegen einen höheren Beitrag und eine Risikoprüfung mit versicherbar. Gleiches kann für Gebäudeschäden durch innere Unruhen, Streikende oder Aussperrungen gelten.

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